Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitZKBS

Onkogendatenbank

Details der Sicherheitsmaßnahme

S2 mit zusätzlichen Maßnahmen (Mund- und Nasenschutz)
Es wird auf die allgemeine Stellungnahme der ZKBS zu häufig durchgeführten gentechnischen Arbeiten mit den zugrunde liegenden Kriterien der Vergleichbarkeit: Stabile und transiente Genexpression mithilfe gamma-retroviraler und lentiviraler Vektoren vom Feb. 2020 verwiesen: Werden bei gentechnischen Arbeiten zur Übertragung von Nukleinsäureabschnitten mit onkogenem Potenzial retrovirale Vektoren verwendet, welche durch Pseudotypisierung eine erhöhte Partikelstabilität aufweisen, sind ggf. zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Personenschutz zu treffen. Können solche pseudotypisierten retroviralen Vektoren aufgrund der Rezeptorspezifität des verwendeten Hüllproteins humane Epithelzellen der Nasen-, Mund- oder Rachenschleimhaut transduzieren, wird zur Vermeidung einer Schmier- oder Tröpfcheninfektion das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen. Können solche pseudotypisierten retroviralen Vektoren aufgrund der Rezeptorspezifität des verwendeten Hüllproteins hingegen humane Lungenepithelzellen transduzieren, wird zur Vermeidung einer Infektion durch Aerosole das Tragen eines Atemschutzes mit dem Rückhaltevermögen der Klasse P3 empfohlen. Hiervon ausgenommen sind VSV-G-pseudotypisierte retrovirale Vektoren. Für diese retroviralen Vektoren wird aufgrund ihres breiten Zelltropismus das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen.

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