Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Freisetzungen in Deutschland

Details zum Freilandversuch

Legende: B= beantragt; Vb= Antrag im vereinfachten Verfahren beantragt; G= genehmigt; V= Antrag im vereinfachten Verfahren genehmigt; Datum= Genehmigungsdatum; X= Antrag zurückgezogen

6786-01-0200
B/DE/08/200
G
04.05.09
Justus-Liebig-Universität Gießen, 35390 Giessen
Deutschland
Gerste
Hordeum vulgare
Mobilisierung von Speicherkohlenhydraten,Pilzresistenz
01.01.09
31.12.10
Erstanmeldungen
  • Thulendorf
Bei den freizusetzenden Pflanzen handelt es sich um Gerstenpflanzen, die durch Anwendung des Agrobacterium-vermittelten Gentransfers gentechnisch verändert worden sind. Durch die Expression der eingeführten Gene kommt es in den gentechnisch veränderten Pflanzen zu einer Bildung von Enzymen, die zur einer erhöhten Pilzresistenz führen sollen bzw. die Keimungseigenschaften des Korn verbessern helfen.: Eine Gerstenlinie bildet das Enzym Endochitinase aus dem bodenbürtigen Pilz Trichoderma harzianum. Die Bildung der Endochitinase erfolgt in allen Organen der Pflanze. Zusätzlich wurde ein Selektionsmarkergen (bar) eingebracht, welches eine Resistenz gegen das Herbizid Bialaphos (Glufosinat-Ammonium) vermittelt. Eine zweite Gerstenlinie bildet das Enzym (1,3-1,4)-ß-Glucanase. Das zugrundeliegende Gen wurde aus Glucanasegenen der Bakterien Bacillus macerans und Bacillus amyloliquefaciens hergestellt. Die Bildung dieses Enzyms erfolgt im Korn der gentechnisch veränderten Gerste. Diese Linie enthält neben dem bar-Gen als weiteren Selektionsmarker das sGFP-Gen, welches die Bildung eines fluoreszierenden Proteins vermittelt. Gerstenpflanzen mit den gleichen Konstrukten wurden bereits in den Jahren 2006 bis 2008 vom Antragsteller freigesetzt. Die Freisetzung soll dazu dienen, Interaktionen zwischen den gentechnisch veränderten Gerstenlinien und symbiontischen Bodenpilzen zu untersuchen. Ferner sollen Untersuchungen zu pilzlichen Erkrankungen durchgeführt werden.

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