Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Freisetzungen in Deutschland

Details zum Freilandversuch

Legende: B= beantragt; Vb= Antrag im vereinfachten Verfahren beantragt; G= genehmigt; V= Antrag im vereinfachten Verfahren genehmigt; Datum= Genehmigungsdatum; X= Antrag zurückgezogen

6786-01-0121
B/DE/00/121
G
09.05.00
Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen, Institut für Züchtung..., 18190 Sanitz
Deutschland
Kartoffel
Solanum tuberosum
Virusresistenz
01.01.00
31.12.05
Erstanmeldungen
  • Aschersleben, Stadt
Organismen Familie: Solanaceae Spezies: Solanum tuberosum L. (Kartoffel), DH59 und Sorte „Linda“ freizusetzende Pflanzen: die folgenden im Antrag beschriebenen Linien aus unabhängigen Transformationsereignissen I. GPTV-Kan-NIb Linda Nb11, 12; II. GPTV-Kan-NIb-blue Linda Nb36, 58, 60, 80, 88, DH59 Nb51, 93, 146, 156. Art der gentechnischen Veränderung: In vitro neukombinierte Nukleinsäuren wurden mit Hilfe von Agrobacterium tumefaciens als Über-träger in den Empfängerorganismus Solanum tuberosum (Kartoffel) eingeführt. I. GPTV-Kan-NIb Linda Nb11, 12 a) mutierte Sequenz des Gens der RNA-abhängigen RNA-Polymerase (NIb) des Potato Virus Y (PVY) unter der Kontrolle des 35S-Promotors und -Terminators des Blumenkohlmosaikvirus (CaMV); b) das uidA-Gen (=gus, ß-Glucuronidase) aus E. coli unter der Kontrolle des 35S-Promotors und -Terminators des CaMV; c) das nptII-Gen für die Neomycin-Phosphotransferase von Tn5 aus E. coli unter der Kontrolle des Promotors und der Terminators des Nopalin-Synthase-Gens (nos) von A. tumefaciens. II. GPTV-Kan-NIb-blue Linda Nb36, 58, 60, 80, 88, DH59 Nb51, 93, 146, 156. a) mutierte Sequenz des Gens der RNA-abhängigen RNA-Polymerase (NIb) des PVY, fusioniert mit dem b) EBFP (enhanced blue fluorescent protein)-Reportergen, einem Abkömmling des Gens des „Green Fluorescent Proteins“ (GFP) aus der Qualle Aequorea victoria unter der Kontrolle des 35S-Promotors und -Terminators des CaMV; c) das uidA-Gen (=gus, ß-Glucuronidase) aus E. coli unter der Kontrolle des 35S-Promotors und -Terminators des CaMV; d) das nptII-Gen für die Neomycin-Phosphotransferase von Tn5 aus E. coli unter der Kontrolle des Promotors und der Terminators des nos-Gens von A. tumefaciens. Die eingeführten Nukleinsäuren sind in das Genom des Empfängerorganismus integriert. Es erfolgt keine extrachromosomale Replikation des übertragenen genetischen Materials. Beschreibung des Vorhabens: Die Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ), Neuer Weg 22/23, 06484 Quedlinburg, hat die Genehmigung zur Freisetzung folgender gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen gemäß § 14 GenTG für die Vegetationsperioden 2000 bis 2005 beantragt: Es sollen gentechnisch veränderte Kartoffeln der Sorte „Linda“ bzw. DHL 59 zu Versuchszwecken im Frei-land angebaut werden. In das Genom der Kartoffelpflanzen wurde mit gentechnischen Verfahren die genetische Information für die RNA-abhängige RNA-Polymerase (N1b) des Kartoffelvirus Y (PVY), fusioniert mit dem Markergen EBFP (enhanced blue fluorescing protein), unter Kontrolle des 35S-Promotors und -Terminators transferiert. Die gentechnische Veränderung führt zu einer Resistenz der Kartoffelpflanzen gegen PVY bzw. das Kartoffelvirus A (PVA) und erlaubt einen optischen Nachweis der Expression des N1b-Gens. Zur Auswahl erfolgreich gentechnisch veränderter Pflanzen im Labor wurde zusätzlich das Neomycin-Phosphotransferase-Gen aus E. coli, das den gentechnisch veränderten Kartoffelpflanzen Resistenz gegen bestimmte Antibiotika verleiht, sowie das uidA-Gen (ß-Glukuronidase) aus E. coli eingeführt. Die Freilandversuche sollen klären, ob es bei den selektierten transgenen Genotypen nach einer Übertragung des PVY bzw. des PVA durch Blattläuse zu einer veränderten Virusvermehrung und Ausbreitung kommt. Durch den wiederholten An- und Nachbau der Knollen werden Aussagen über das langfristige Resistenzverhalten gegen das PVY und das PVA und damit über die genetische Stabilität dieser Virusresistenz unter natürlichen Anbaubedingungen erwartet. Die Ernte der Knollen erfolgt maschinell und/oder per Hand. Das Kartoffelkraut wird zur Vernichtung auf dem Freisetzungsgelände untergegrubbert. Die Freisetzungsflächen werden jeweils mit einer mindestens 20 m breiten Isolationszone bis zu benachbartem Kartoffelanbau umgeben; im Isolationsabstand wachsende nicht-transgene Kartoffelpflanzen (z. B. Kontrollpflanzen) werden wie transgenes Material behandelt. Nachkontrollmaßnahmen sind vorgesehen.

© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit