Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitZKBS

Organismen-Datenbank

Details zum Organismus

Acanthamoeba castellanii
Eukaryotische Mikroorganismen
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  • Einstufung nach der Arbeitnehmerschutzrichtlinie 2000/54/EG vom 18. September 2000 (geändert durch Richtlinie (EU) 2019/1833 vom 24. Oktober 2019). „Entsprechend dem Anwendungsbereich der Richtlinie sollen nur Arbeitsstoffe, die bekanntermaßen Infektionskrankheiten beim Menschen hervorrufen, in die Einstufung aufgenommen werden.“ (Einführende Bemerkung Nummer 1 aus Anhang III der Arbeitnehmerschutzrichtlinie 2000/54/EG). Mit „AR“ werden nur solche Organismen gekennzeichnet, die bisher nicht durch die ZKBS bewertet worden sind.

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