Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Freisetzungen in Deutschland

Details zum Freilandversuch

Legende: B= beantragt; Vb= Antrag im vereinfachten Verfahren beantragt; G= genehmigt; V= Antrag im vereinfachten Verfahren genehmigt; Datum= Genehmigungsdatum; X= Antrag zurückgezogen

6786-01-0203
B/DE/08/203
G
27.07.09
Universität Rostock, 18051 Rostock
Deutschland
Petunie
Petunia hybrida
Markierung
01.01.09
31.12.12
Erstanmeldungen
  • Thulendorf
Bei den freizusetzenden Pflanzen handelt es sich um Petunienpflanzen der gentechnisch veränderten Linie T16, welche durch Gentransfer mit Hilfe von Partikelbeschuss aus der Sorte Pink Wave erzeugt wurde. Die übertragenen Gene wurden dabei in das Plastidengenom eingeführt. Durch die Expression der eingeführten Gene kommt es in den gentechnisch veränderten Pflanzen zur Ausbildung einer Antibiotikaresistenz und zur Bildung eines Enzyms: In die Linie T16 wurde ein Gen, das eine Resistenz gegen bestimmte Antibiotika wie Streptomycin und Spektinomycin vermittelt, eingeführt. Weiterhin bildet die Linie das Enzym beta-Glucuronidase, welches eine Farbreaktion vermittelt, die für die Identifizierung von gentechnisch veränderten Pflanzen genutzt werden kann. Beide eingeführten Gene stammen aus dem Bakterium Escherichia coli. Zweck der Freisetzung ist es zu prüfen, ob durch die Lokalisation der eingebrachten Gene im Plastidengenom eine Übertragung der Fremdgene durch Pollen den Erwartungen entsprechend reduziert wird.

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