Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Freisetzungen in Deutschland

Details zum Freilandversuch

Legende: B= beantragt; Vb= Antrag im vereinfachten Verfahren beantragt; G= genehmigt; V= Antrag im vereinfachten Verfahren genehmigt; Datum= Genehmigungsdatum; X= Antrag zurückgezogen

6786-01-0158
B/DE/04/158
G
15.04.05
Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, 06466 Gatersleben
Deutschland
Erbse
Pisum sativum
Erhöhung des Proteingehalts im Samen
01.01.05
31.12.06
Erstanmeldungen
  • Seeland, Stadt
Organismen: Familie: Leguminosae Spezies: Pisum sativum L. Sorte: Eiffel freizusetzende Pflanzen: Abkömmlinge der Transformanten 14/10 und 14/3 Beschreibung des Vorhabens: Freigesetzt werden sollen Nachkommen der gentechnisch veränderten Erbse Nr. 14. Zur Erzeugung dieser Pflanze wurde in das Genom der Erbsensorte "Eiffel" das Gen für einen Aminosäuretransporter (VfAAP1) aus der Ackerbohne (Vicia faba) unter der Kontrolle des samenspezifischen LeB4-Promotors, ebenfalls aus Vicia faba, und des Terminationssignals des Octopin-Synthase-Gens (ocs-Gen) aus Agrobacterium tumefaciens übertragen. Zur Selektion von gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial wurde das bar-Gen aus Streptomyces hygroscopicus für eine Phosphinothricin-Acetyltransferase (PAT) unter der Kontrolle der Regulationselemente des Nopalin-Synthase-Gens (nos-Gen) aus A. tumefaciens in das Pflanzengenom übertragen. Dieses Enzym vermittelt eine Toleranz gegen den herbiziden Wirkstoff Glufosinat-Ammonium, der in bestimmten Herbiziden enthalten ist. Die beiden Gene wurden durch den Einsatz von zwei verschiedenen Plasmiden übertragen (so genannte Kotransformation), wodurch die Eigenschaften an verschiedenen Stellen ins Pflanzengenom inseriert wurden. In Nachkommen der gentechnisch veränderten Erbsenpflanze Nr. 14 spalteten die übertragenen Eigenschaften so auf, dass in der gentechnisch veränderten Erbsenlinie 14/10 nur das Vfaap1-Gen vorliegt. In der Erbsenlinie 14/3 konnte keine der übertragenen Eigenschaften nachgewiesen werden. Die Linie 14/3 soll als interne Kontrolle ebenfalls freigesetzt werden. Die Freisetzungen sollen dazu dienen, unter Freilandbedingungen die im Gewächshaus beobachtete Erhöhung des Proteingehalts der Erbsensamen zu überprüfen, um die Stabilität der Veränderung zu testen. Im ersten Versuchsjahr sollen die Erbsenpflanzen im Gewächshaus vorkultiviert und als Jungpflanzen auf der Versuchsparzelle ausgepflanzt werden. Im zweiten Versuchsjahr ist die Aussaat von Erbsensamen geplant. Die Erbsen sollen von Hand geerntet und für die Aussaat im Rahmen der Freisetzung oder für Analysenzwecke verwendet werden. Im Jahr nach der Freisetzung auf der Fläche gegebenenfalls auftretender Erbsenaufwuchs soll vernichtet werden. Es ist vorgesehen, zu weiteren mit Erbsen bestellten landwirtschaftlich genutzten Flächen einen Abstand von mindestens 20 m einzuhalten.

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