Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Freisetzungen in Deutschland

Details zum Freilandversuch

Legende: B= beantragt; Vb= Antrag im vereinfachten Verfahren beantragt; G= genehmigt; V= Antrag im vereinfachten Verfahren genehmigt; Datum= Genehmigungsdatum; X= Antrag zurückgezogen

6786-01-0049
B/DE/96/49
G
30.05.96
Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung, Köln, 50829 Köln
Deutschland
Kartoffel
Solanum tuberosum
Pilzresistenz
01.01.96
31.12.99
Erstanmeldungen
  • Köln, Stadt
Organismen Familie: Solanaceae Spezies: Solanum tuberosum L. (Kartoffel), Sorte "Bintje " freizusetzende Pflanzen: die folgenden im Antrag beschriebenen Kartoffelklone: I.) Dst9-3, Dst9-6, Dst22-6, Dst23-1, Dst23-15, Dst23-17 und Dst65-24; II.) Dst4-2, Dst4-5, Dst4-8, Dst4-9, Dst4-12, Dst4-14, Dst4-15 und Dst4-17. Art der gentechnischen Veränderung: In vitro neukombinierte Nukleinsäuren wurden mit Hilfe von Agrobacterium tumefaciens als Überträger in den Empfängerorganismus Solanum tuberosum (Kartoffel) eingeführt. Die zur Erzeugung der gentechnisch veränderten Pflanzen in die Kartoffeln eingeführten Nukleinsäuren enthalten innerhalb der Borderregionen der verwendeten Transformationsvektoren folgende Gene: I.) Die Klone Dst9-3, Dst9-6, Dst22-6, Dst23-1, Dst23-15, Dst23-17 und Dst65-24 enthalten (a) das barnase-Gen aus Bacillus amyloliquefaciens mit einer N-terminalen Signalsequenz des alkalischen Phosphatase-Gens aus Escherichia coli unter der Kontrolle des durch Pathogene induzierbaren prp1-1-Promotors aus Solanum tuberosum und der Terminatorregion des Nopalin-Synthase-Gens aus Agrobacterium tumefaciens, (b) das barstar-Gen aus Bacillus amyloliquefaciens unter Kontrolle des 35S-Promotors des Cauliflower mosaic virus (CaMV) und der Terminatorregion des Gen für das Transkript 7 der Octopin-T-DNA aus A. tumefaciens, (c ) das nptII-Gen für die Neomycin-Phosphotransferase von Tn5 unter der Kontrolle Nopalinsynthase-Promotors und des Terminators des Octopinsynthase-Gens von Agrobacterium tumefaciens. Die Klone Dst9-3, Dst9-6 und Dst22-6 entstanden durch Transformation mit dem binären Vektor pTCV17, der ein 273 bp großes Fragment des prp1-1-Promotors enthält. Die Zahl der Kopien der inserierten T-DNA beträgt 1 bis 3. Bei den Klonen Dst23-1, Dst23-15, Dst23-17 und Dst65-24 wurde zur Transformation der binären Vektor pTCV15 verwendet, der ein 432 bp großes Fragment des prp1-1-Promotors enthält. Die Zahl der Kopien der inserierten T-DNA beträgt 1 bis 3. II.) Die Klone Dst4-2, Dst4-5, Dst4-8, Dst4-9, Dst4-12, Dst4-14, Dst4-15 und Dst4-17 enthalten (a) das GUS-Gen unter der Kontrolle des prp1-1-Promotors der Kartoffel und der Nopalinsynthase-Terminationsregion von Agrobacterium. (b) das nptII-Gen für die Neomycin-Phosphotransferase von Tn5 unter der Kontrolle Nopalinsynthase-Promotors und des Terminators des Octopinsynthase-Gens von Agrobacterium tumefaciens. Die Klone Dst4-2, Dst4-5, Dst4-8, Dst4-9, Dst4-12, Dst4-14, Dst4-15 und Dst4-17 entstanden durch Transformation mit dem binären Vektor pTCV1, der ein 432 bp großes Fragment des prp1-1-Promotors enthält. Die Zahl der Kopien der inserierten T-DNA beträgt 1 bis 3; in einem Fall (Dst2-12) sind mehr als vier Kopien enthalten. Die eingeführten Nukleinsäuren sind in das Genom des Empfängerorganismus integriert. Es erfolgt keine extrachromosomale Replikation des übertragenen genetischen Materials. Beschreibung des Vorhabens: Am Standort Köln-Vogelsang sollen im Freiland gentechnisch veränderte Kartoffeln zu Versuchszwecken angebaut werden. In diese Pflanzen wurden mit gentechnischen Verfahren die Gene für die Proteine Barnase und Barstar aus Bacillus amyloliquefaciens sowie das Neomycin-Phosphotransferase-Gen aus Escherichia coli eingeführt. Die gentechnische Veränderung soll eine erhöhte Resistenz der Pflanzen gegenüber dem Pilz Phytophtora infestans bewirken. In weitere Kartoffelpflanzen wurde zu Kontrollzwecken das Gen für das Enzym ß-Glukuronidase aus E.coli sowie das Neomycin-Phosphotransferase-Gen eingeführt. Die Knollen der gentechnisch veränderten Kartoffeln sollen per Hand geerntet und das Kraut dieser Pflanzen zur Verrottung in den Boden der jeweiligen Versuchsfläche eingearbeitet werden.

© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit