Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Freisetzungen in Deutschland

Details zum Freilandversuch

Legende: B= beantragt; Vb= Antrag im vereinfachten Verfahren beantragt; G= genehmigt; V= Antrag im vereinfachten Verfahren genehmigt; Datum= Genehmigungsdatum; X= Antrag zurückgezogen

6786-01-0210
B/DE/10/210
G
25.05.12
Universität Rostock, 18051 Rostock
Deutschland
Tabak
Nicotiana tabacum
Markierung
01.01.12
31.12.16
Erstanmeldungen
  • Thulendorf
  • Ausleben
Bei den freizusetzenden Pflanzen handelt es sich um transplastome Tabakpflanzen (Nicotiana tabacum) der Varietät "Petit Havana". Diese wurden durch Partikelbeschuss transformiert. In den Plastiden dieser Pflanzen wird ein Gen für einen Fluoreszenzmarker aus der Quallenart Aequoria victoria exprimiert. Zusätzlich wurde in die Linie ein Selektionsmarkergen aus Escherichia coli für eine Resistenz gegen bestimmte Antibiotika wie Spectinomycin und Streptomycin eingeführt. Beide Gene sind so reguliert, dass die Proteine ausschließlich in den Plastiden der Pflanze gebildet werden. Das Vorhan-densein eines weiteren Selektionsmarkergens für eine Ampicillinresistenz, welches in den Pflanzen nicht exprimiert werden kann, kann für die genannten Linien nicht ausgeschlossen werden. Nach Anzucht im Gewächshaus werden gentechnisch veränderte Tabakpflanzen zusammen mit nicht gentechnisch veränderten Tabakpflanzen ausgepflanzt. Im Rahmen des Freisetzungsversuchs soll die Möglichkeit eines pollenvermittelten Transfers des Fluroreszenzmarkers auf die nicht gentechnisch veränderten Tabakpflanzen untersucht werden. Die gentechnisch veränderten Tabakpflanzen werden noch vor der Samenreife geerntet. *

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